Netzanmeldung & Zählerwechsel vorbereiten
Photovoltaikanlagen, Stromspeicher, Wärmepumpen und Wallboxen dürfen nicht einfach angeschlossen werden. Sie müssen beim Netzbetreiber angemeldet und freigegeben werden. Die Inbetriebsetzung darf dabei nur ein Betrieb beantragen, der im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragen ist.
Was ich für Sie übernehme
Ich kläre die technischen Anforderungen, stelle den Netzanschluss- bzw. Inbetriebsetzungsantrag und prüfe Ihren Zählerplatz auf die aktuellen Anforderungen (VDE-AR-N 4100). Ist ein Umbau nötig, etwa für Steuerbox oder Smart-Meter-Gateway, erledige ich ihn gleich mit. Den Zählerwechsel melde ich beim Messstellenbetreiber an und stimme den Termin mit ihm ab. Nach Freigabe übernehme ich die technische Inbetriebnahme und die Fertigmeldung; bei der Registrierung im Marktstammdatenregister unterstütze ich Sie.
Anlage schon in Betrieb, aber nie angemeldet? Das kommt häufiger vor, als man denkt – etwa bei Anlagen aus Eigenleistung oder wenn der frühere Betrieb den Papierkram nicht abgeschlossen hat. Eine nachträgliche Anmeldung ist möglich, und je früher sie erfolgt, desto einfacher.
Ich prüfe die bestehende Anlage nach den geltenden Normen, dokumentiere sie, hole die Anmeldung beim Netzbetreiber nach und kümmere mich um die Registrierung im Marktstammdatenregister. Wo etwas nachgerüstet werden muss, sage ich Ihnen offen, was nötig ist – und was nicht.
Ihr Vorteil
Sie arbeiten sich nicht durch Formulare und Zuständigkeiten. Ich koordiniere den Ablauf vom Antrag bis zur Inbetriebnahme und sage Ihnen vorher, ob Ihr Zählerschrank mitspielt. Das erspart abgesagte Zählertermine.
Zum Thema Smart Meter finden Sie unten ein Artikel der Verbraucherzentrale
Smart Meter: Was Sie über die Stromzähler wissen müssen –> Verbraucherzentrale
Netzanmeldung anfragen ->